22.10.2020
Überbrückungshilfe II - Antragstellung ab sofort möglich
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt eine zweite Überbrückungshilfe für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Solo-Selbständige und Freiberufler mit nicht-zurückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten zur Verfügung.
Die Antragstellung für die zweite Phase der Überbrückungshilfe ist ab sofort möglich. Alle weiteren Infos und die entsprechenden Unterlagen stehen zum Download unter https://www.st-ingbert.de bereit.